Unsere Zielsetzung:
Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es, unter Berücksichtigung von vorhandenen Unterlagen und Informationen, insbesondere von Vorgutachten, einzelfallbezogen festzustellen,
- ob die WfbM die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist,
- welche berufsbildenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und welche ergänzenden Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben in Betracht kommen, und
- welche Bereiche und Arbeitsfelder in der WfbM und ggf. welche darüber hinausgehenden Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen.
Aufgabe des Berufsbildungsbereichs ist es, im Rahmen eines ganzheitlichen Bildungs-Konzeptes
- die persönlichen Kompetenzen der Teilnehmer:innen und
- die beruflichen Fertigkeiten und die lebenspraktischen Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern, damit eine Tätigkeit im Arbeitsbereich der Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist.